- Lütt Hüs Scharbeutz -

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand 1.9.2017
Lieber Gast,  
die Familie Dannenberg, An der Sporthalle 2, 51643 Gummersbach  vermietet  eine Ferienwohnung in Scharbeutz,  Wennseestraße 5, Erdgeschoss, entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Leistungsträger - nachstehend LT abgekürzt -  und Ihnen als Gast. 
Die nachfolgenden Bedingungen werden - soweit wirksam einbezogen - Inhalt des zwischen dem LT und Ihnen zustande kommenden Vertrags über die Vermittlung touristischer Einzelleistungen.  
1. Abschluss des Vertrags über die Vermittlung touristischer Einzelleistungen  
1. 1 Mit der Buchung der Leistung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem LT  den Abschluss eines Vertrags über die Vermittlung touristischer Leistungen verbindlich an.  
1.2  Der Vertrag zwischen dem Gast und dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Gast unmittelbar nach erfolgter Buchung von der Fam. Dannenberg erhält.  
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Reservierungen  
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung des LT möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.  
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem LT Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den LT.
Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff.1 .2 entsprechend. 
3. Rücktritt  
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des LTs auf Bezahlung des vereinbarten Leistungspreises bestehen. Der LT hat sich eine anderweitige Verwendung der Leistung und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.  
3.2 Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen des LTs. Als Richtwert für die Berechnung von
Stornokosten können die nachfolgend genannten Sätze herangezogen werden (jeweils in Prozent des Leistungspreises):
  45 Tage vor Reiseantritt        25%
  31 Tage vor Reiseantritt        30%

 21 Tage vor Reiseantritt       50%
  11 Tage vor Reiseantritt        80%
 danach                                      90%
3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird grundsätzlich immer empfohlen.  
3.4 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen direkt an den LT zu richten und muß immer schriftlich erfolgen.  
3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes – kein allgemein kostenfreies gesetzliches Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrags zusteht.  
4. Preise/Leistungen  
4.1 Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.    
4.2 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Ausschreibung. 
5. Bezahlung  
5.1 Der LT erhebt nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% des Gesamtleistungspreises vom Gast, die binnen 5 Werktagen fällig ist.
5.2 Der gesamte Leistungspreis einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens 30 Tage vor der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.  
6. Haftung des LT   
6.1 Die vertragliche Haftung des LTs für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf das Dreifache des Leistungspreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.  
6.2 Der LT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden( z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.  
7. Haftung des Gastes  
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Private Nutzung gilt ausschließlich für die Ferienwohnung incl. der Terrasse.  Sämtliche Grünflächen sind Gemeinschaftsflächen und nicht zur privaten Nutzung erlaubt. Zur Wohnung gehört ein Stellplatz. Die korrekte Abfalltrennung ist unbedingt zu beachten.
Kommt es während des Aufenthaltes des Gastes durch dessen Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste zu einem Schaden, so hat der Gast die Pflicht, den entstandenen Schaden dem LT zu melden und umgehend zu ersetzen.  
7.1 Soweit Beanstandungen auftreten, muss sich der Gast umgehend an den LT wenden.

7.2. Einschränkungen durch Bau- oder Gartenarbeiten innerhalb der Anlage Wennseestrasse 5 während des Aufenthaltes müssen ggf. hingenommen werden.
8. Ist eine der vor- oder nachstehenden Punkte streitig, bleiben die unstreitigen Punkte unstreitig.
9. Anreisezeiten/Personenzahl/Haustiermitnahme bei Buchung von Unterkunftsleistungen  
9.1 Die Unterkunft kann ab 13.00 belegt werden und muss am Abreisetag stets bis 10.00 Uhr geräumt sein, es sei denn es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.  
9.2 Bei einer Spätanreise (nach 18 Uhr) ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei vorheriger Buchung einer Übernachtung nach 2 Stunden (also ab 20 Uhr), bei vorheriger Buchung von mehreren Übernachtungen am Folgetag ab 12 Uhr anderweitig zu belegen. Mit dem LT vereinbarte An- und Abreisetermine sind bindend.  
9.3 Mehr als auf der Buchungsbestätigung angegebene Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden. Mehr als vier Personen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
9.4 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und im  Falle einer solchen Vereinbarung nur im Rahmen der zur Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Kampfhunde bzw. Listenhunde oder Dauerbeller sind grundsätzlich nicht geduldet. Innerhalb der Anlage ist der Hund an der Leine zu führen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Abbruch und Verweis aus der Ferienwohnung ohne finanziellen Ausgleich.  Nachforderungen der Eigentümer sind im Einzelfall möglich.


Familie Dannenberg, An der Sporthalle 2, 51643 Gummersbach, Tel. 02261-24381


Handy:  0163-170 74 54      E-mail privat:   inky-d(at)t-online.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

info(at)lütt-hüs-ostsee.de 

www.lütt-hüs-ostsee.de

Lütt Hüs - 4-Sterne-Ferienwohnung in Scharbeutz